KCS Ankörung
Februar 21, 2026 @ 12:00 a.m. - 6:00 p.m.
KCS Ankörung
Richter: Michael Gruber
Anmeldung bis spätestestens 31. Januar 2026 beim Zuchtwart Tobey Llamera, 4663 Aarburg, E-Mail: zuchtwart@kooikerhondjeclub.ch
Die Zuchtkommission bittet um zeitiges anmelden, um den Anlass besser planen zu können. Die Ankörung findet teilweise in der Halle statt.
Was gehört dazu:
- Kopie der Ahnentafel (der anzukörende Hund muss unter dem rechtmässigen Eigentümer im SHSB eingetragen sein)
- Kopien der Augen- und Patella-Untersuchungsberichte (Augenuntersuchungen werden nur von Tierärzten der SAVO/ECVO nach Richtlinie des ECVO akzeptiert https://savo-tieraerzte.ch/, Patella-Untersuchungen werden nur von Tierärzten, die auf der Liste der SKG sind akzeptiert liste-lizenz-untersuchung-patellaluxation.pdf)
- Kopie des Untersuchungsberichts betreffend von Willebrand Disease. Dies entfällt, wenn der anzukörende Hund von DNA-getesteten und als frei befundenen Elterntieren stammt.
- Kopie des Untersuchungsberichts betreffend ENM, dies entfällt beim kombinierten Genetik und DNA-Test inklusive vWD/ENM/PM
- Kopie des Untersuchungsberichts betreffend PM, dies entfällt beim kombinierten Genetik und DNA-Test inklusive vWD/ENM/PM
- Kopie des seit dem 1. Juli 2024 benötigten DNA-Test der SKG (Download: Beleggenerator) oder Kopie des Kombinierten Genetik und DNA-Test inklusive vWD/ENM/PM durch Certagen
- Ausgefüllter Meldeschein der Ankörung (Download: ANKÖRUNG SÉLECTION D’ÉLEVAGE)
- Nachweis der bezahlten Körgebühr. Mitglieder des KCS bezahlen CHF 150.00, Nichtmitglieder bezahlen CHF 300.00. Die Mitgliedergebühr wird nur gewährt, wenn Besitzer und Eigentümer Mitglieder des KCS sind.
Die entsprechenden Originalpapiere sind zur Ankörung mitzubringen.
Rüden müssen zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden aufweisen, die sich vollständig im Hodensack befinden. Ein chipkastrierter Rüde kann nicht angekört werden.
Alle angekörten Rüden werden auf der Deckrüden-Liste aufgeführt.