Ankörung (Sportzentrum Tägerhard in Wettingen)
Ankörung (Sportzentrum Tägerhard in Wettingen)
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- Kopie der Ahnentafel (der anzukörende Hund muss unter dem rechtmässigen Eigentümer im SHSB eingetragen sein)
- Kopien der Augen-und Patella-Untersuchungsberichte (Augenuntersuchungen – nicht älter als zwei Jahre; Patella-Untersuchungen werden nur von Tierärzten, die auf der Liste der SKG sind, akzeptiert.https://svk-asmpa.ch/wp-content/uploads/liste-lizenz-untersuchung-patellaluxation.pdf )
- Kopie des Untersuchungsberichts betreffend van Willebrand Disease. Dies entfällt, wenn der anzukörende Hund von DNA-getesteten und als frei befundenen Elterntieren stammt
- Kopie des Untersuchungsberichts betreffend ENM
- ACHTUNG!!! Seit dem 1. Juli 2024 braucht es den DNA-Test der SKG (Download: https://www.skg.ch/wp-content/uploads/2024/05/Antrag-SKG_SCS-04_2024_DE-1.pdf)
- Ausgefüllter Meldeschein der Ankörung (Download: https://kooikerhondjeclub.ch/wp-content/uploads/2024/09/ANKOeRUNG-SELECTION-DELEVAGE.pdf)
- Nachweis der bezahlten Körgebühr. Mitglieder des KCS zahlen Fr. 150,00, Nichtmitglieder zahlen Fr. 300,00. Die Mitgliedergebühr wird nur gewährt, wenn Besitzer und Eigentümer Mitglieder des KCS sind.
Die entsprechenden Originalpapiere sind zur Ankörung mitzubringen.
Rüden müssen zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden aufweisen, die sich vollständig im Hodensack befinden. Ein chipkastrierter Rüde kann nicht angekört werden.
Alle Rüden werden in Zukunft auf der Deckrüden Liste aufgeführt